Niederlassen in Hamburg

Die Zulassung ist der erste Schritt auf dem Weg in die eigene Praxis. Nur zugelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dürfen gesetzlich krankenversicherte Patient:innen ambulant behandeln und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg begleitet Sie auf Ihrem Weg in die Praxis und unterstützt Sie kompetent und zuverlässig in allen Aspekten Ihrer vertragsärztlichen bzw. -psychotherapeutischen Tätigkeit.

Der Niederlassungsfahrplan - Ihr Weg in die Praxis

1. Vertragsärzt:innen: Facharztanerkennung beantragen / Psychotherapeut:innen: Fachkundenachweis beantragen 

Fachärzt:innen

Wenn Sie nach Erhalt der ärztlichen Approbation eine ärztliche Weiterbildung in einem definierten medizinischen Gebiet absolviert haben, können Sie nach bestandener Prüfung die Anerkennung einer Facharztbezeichnung (Facharzttitel) erhalten. Diese ist Voraussetzung für die kassenärztliche Versorgung. Ohne Kassenzulassung bzw. ohne den Facharzttitel ist lediglich die Behandlung von Privatpatienten möglich.

Ärztekammer Hamburg

Tel.: 040/202 299 0

E-Mail: weiterbildung@aekhh.de

Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Ärztekammer Hamburg)

 

Psychotherapeut:innen

Der Fachkundenachweis gemäß § 95 c SGB V dient dem Zweck zu prüfen, ob Behandlungsverfahren erlernt oder praktiziert worden sind, die zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Der Fachkundenachweis weist den Abschluss an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) nach.

Psychotherapeutenkammer Hamburg

Tel.: 040/226 226 060

E-Mail: info@ptk-hamburg.de

 

2. Eintragung in das Arztregister

Im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg werden alle Ärzte und Psychotherapeuten erfasst, die in Hamburg zur ambulanten Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten zugelassen sind oder die eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Versorgung anstreben.

Bei einem Antrag auf Eintragung in das Arztregister fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 100,00 € an.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags auf Eintragung in das Arztregister und bringen Sie unbedingt von jedem einzureichenden Original eine Kopie mit.

Jana Frahm040/22 802 - 326arztregister@kvhh.de
Jolanta Schibitzki040/22 802 - 446arztregister@kvhh.de

Benötigte Nachweise für den Eintrag ins Arztregister:

  • Geburtsurkunde bzw. Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über die Änderung des Familiennamens (z.B. Heiratsurkunde)
  • Approbationsurkunde, bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz - Landesprüfungsamt für Heilberufe, Tel.: 040 / 428370
  • Promotionsurkunde, ggf. Urkunden über andere Titel
  • Ärzte: Facharztanerkennung (siehe Facharztanerkennung beantragen) / Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzweiterbildungen gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer / Zeugnisse über bisherige ärztliche Tätigkeit nach bestandener ärztlicher Prüfung
  • Psychotherapeuten: Fachkundenachweis (siehe Fachkundenachweis beantragen) / Zeugnisse über die bisherige psychotherapeutische Tätigkeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung
3. Eintragung in die Warteliste

Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Arztsitze es je Fachrichtung gibt. Hamburg gilt als "gesperrter Planungsbereich", hier können sich Ärzte und Psychotherapeuten grundsätzlich nur dann neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn eine Zulassung zurückgegeben und damit ein Arztsitz in der Fachgruppe frei wird (Ausnahme: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen). Sie sollten sich also in jedem Fall auf die Warteliste im angestrebten Fachgebiet setzen lassen. 

Die Dauer der Eintragung in die Warteliste ist u. a. ein Auswahlkriterium des Zulassungsausschusses im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens. Die Eintragung in die Warteliste ersetzt nicht die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Praxis: Sie müssen sich initiativ auf ausgeschriebene Praxen bewerben (siehe Übersicht der zur Ausschreibung stehenden Vertragsarztsitze sowie Vertragspsychotherapeutensitze).

 

Übersicht der zur Ausschreibung stehenden Vertragsarztsitze sowie Vertragspsychotherapeutensitze

Wenn Sie auf der Suche nach einem Praxisstandort sind, hilft Ihnen die Online-Praxisbörse der KV Hamburg bei der Suche. Sofern Sie an einer Nachfolge interessiert sind, richten Sie Ihre formlose Bewerbung bitte vorzugsweise per E-Mail unter der Angabe des Betreffs "Bewerbung" und Ihrer Kontaktdaten an praxisbewerbung@kvhh.de oder schriftlich an:

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Abteilung Arztregister

Humboldtstraße 56

22083 Hamburg

Die Liste der Bewerbungen wird den ausscheidenden Vertragsärzten bzw. Psychotherapeuten zur Verfügung gestellt.

Telefonische Auskünfte über die Verfahren bzw. die abzugebenden Praxen richten Sie bitte an:

Stephanie Geyer-Weichler040/22 802 - 841praxisbewerbung@kvhh.de
Sabrina Borchers 040/22 802 - 672praxisbewerbung@kvhh.de
4. Antrag an den Zulassungsausschuss

Sobald Sie im Arztregister eingetragen sind, können Sie eine Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit beantragen. Zuständig für die Erteilung der Zulassung ist der in der KV Hamburg gebildete, paritätisch besetzte Zulassungs- bzw. der Berufungsausschuss. Wenn es in einem gesperrten Planungsbereich mehrere Bewerber für einen Sitz gibt, zieht der Ausschuss neben der fachlichen Eignung weitere Kriterien - wie das Approbationsalter, die Dauer der bisherigen ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeit und die familiäre Situation - heran. Bei der Antragstellung müssen Sie sich bereits für einen Vertragsarztsitz entschieden haben.

Zulassung - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Ihre Ansprechpartner:innen für Ärzt:innen in Einzelpraxis:
Anna Rosseeva040/22 802 - 607za@kvhh.de
Olaf Rohlf040/22 802 - 962za@kvhh.de

 

Ihre Ansprechpartner:innen für Ärzt:innen in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)
Nathalie Kaminski040/22 802 - 579za@kvhh.de
Christine Pöpke040/22 802 - 387za@kvhh.de
Milena Scharfe040/22 802 - 762za@kvhh.de

 

Ihre Ansprechpartner:innen für Ärzt:innen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
Lara Schöning040/22 802 - 344za@kvhh.de
Melanie Steuerwald040/22 802 - 763za@kvhh.de
Britta Deicke040/22 802 - 340za@kvhh.de
Sebastian-B. Köhler040/22 802 - 324za@kvhh.de

 

Ihre Ansprechpartner:innen für ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen
Sonja Brocks040/22 802 - 673za@kvhh.de
Alexandra Moor040/22 802 - 577za@kvhh.de
Kristina Reisch040/22 802 - 185za@kvhh.de
Katherina Stach040/22 802 - 503za@kvhh.de

 

Benötigte Nachweise für den Antrag auf Zulassung:

  • Auszug aus dem Arztregister
  • Bescheinigungen über die ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeiten seit der Approbation
  • unterschriebener Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes (Bescheinigung des Versicherers nach § 113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes): Mit dem „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Nachweis einer Berufshaftpflicht jetzt auch zu einer vertragsärztlichen Pflicht erhoben und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von einer solchen Nachweisführung abhängig gemacht (§ 95e SGB V). Verpflichtet zum Nachweis sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte, Psychotherapeuten, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, und zwar für sich selbst und für bei ihnen Angestellte, die an der vertragsärztlichen Versorgung mitwirken. Ermächtigte Ärzte und Therapeuten sind ebenfalls hierzu verpflichtet. Keine Nachweispflicht besteht hingegen bei Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und für ermächtigte Einrichtungen.

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

Nach erfolgreicher Zulassung - vor dem Praxisstart

Nach erfolgter Zulassung teilt Ihnen das Arztregister Ihre Lebenslange Arztnummer (LANR) und Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) mit. Im Anschluss werden folgende Schritte notwendig:

5. Genehmigungspflichtige Leistungen beantragen:

Die Teilnahme an der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung berechtigt nicht automatisch zur Ausführung und Abrechnung sämtlicher Leistungen - bestimmte Leistungen sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen sind rechtzeitig, am besten vor Aufnahme der Tätigkeit, bei der KV Hamburg zu beantragen. Für manche Genehmigungen sind Nachweise von speziellen Fortbildungskursen, Untersuchungszahlen und / oder Dokumentationen dem Antrag beizufügen. Je nach gesetzlicher Grundlage kann auch die Teilnahme an einem Kolloquium Voraussetzung sein. Erst, wenn alle erforderlichen Qualifikationen anhand von Unterlagen und Nachweisen vollständig vorliegen, kann eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung erteilt werden.

Übersicht - Anträge genehmigungspflichtige Leistungen

E-Mail: genehmigung@kvhh.de

Bitte beachten Sie, dass:

  • Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
  • wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
  • Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
6. Abrechnungs- und Honorarberatung:

Bei einem Beratungstermin zu Abrechnungs- und Honorarfragen erfahren Sie vor dem Praxisstart die Grundlagen des Abrechnungswesens, der Gebührenordnung (EBM) und der Honorarverteilung (VM).

Abrechnung und Honorar - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Abrechnungsberatung (Sekretariat Abrechnung)
040/22 802 - 373abrechnung@kvhh.de
040/22 802 - 542abrechnung@kvhh.de
Honorarberatung (Mitgliederservice)
040/22 802 - 802Kontaktformular
7. Abschlagszahlungen und Zahlungstermine:

Damit Sie nicht bis zu sieben Monate nach Praxisaufnahme warten müssen, bis Sie Ihr erstes Honorar erhalten, zahlt die KV Hamburg bereits im laufenden Quartal monatliche Abschläge. Die Abschläge betragen monatlich ein Viertel (25 %) des zu erwartenden Quartalsumsatzes (100 %). Über die Modalitäten der Abschlagszahlungen informieren Sie in der Abteilung Finanzen die Kollegen des Ärztekontokorrent:

Hannelore Genter und Katja Stange040/22 802 - 351akk@kvhh.de

Die Restzahlung des Gesamthonorars sowie der Versand Ihres Honorarbescheids erfolgen ca. 4 Monate nach Eingang der Quartalsabrechnung nach Fertigstellung der Gesamtabrechnung unter Berücksichtigung des Verwaltungskostenabzuges.

Auszahlungstermine für die monatlichen Abschlagszahlungen sowie für die Restzahlung des Gesamthonorars

Informationen zur Qualitätssicherung:

Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlicher Tätigkeit ist die Grundvoraussetzung für eine patienten- und bedarfsgerechte Versorgung auf einem hohen Leistungsniveau. Aus diesem Grund ist die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung eine Kernaufgabe der KV Hamburg. Ein großer Teil der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Leistungen unterliegen bereits einer Genehmigungspflicht und damit bestimmten gesetzlich festgelegten Qualitätsstandards.

Die KV Hamburg ist verantwortlich für das Erteilen dieser Genehmigungen (siehe 4. Genehmigungspflichtige Leistungen beantragen). Das bedeutet, Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten dürfen bestimmte Leistungen erst dann zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen und abrechnen, wenn ihnen die entsprechende Genehmigung erteilt wurde. Zudem prüft die KV Hamburg die Erfüllung der Auflagen der Richtlinien und Vereinbarungen, die die Aufrechterhaltung dieser Genehmigungen betreffen.

Zu diesen Auflagen gehören beispielsweise Stichprobenprüfungen der ärztlichen Dokumentation, Einhaltung von Mindestmengen bei durchgeführten Leistungen („Übung macht den Meister“), kontinuierliche leistungsbezogene Fortbildungen sowie Hygieneprüfungen in der Koloskopie. Die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für Fragen zu den Auflagen und zu weiteren Themen der Qualitätssicherung.

Weitere Themen der Abteilung Qualitätssicherung sind unter anderem das ärztliche Qualitätsmanagement, die Fortbildungsverpflichtung nach § 95d sowie die Ärztliche Stelle, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß Strahlenschutzverordnung durchführt.

Qualitätssicherungqualitaetssicherung@kvhh.de
Ärztliche Stelleaerztliche-stelle@kvhh.de
Qualitätsmanagementqualitaetsmanagement@kvhh.de
Informationen zum Qualitätsmanagement in der Praxis:

Mit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie am 01.01.2006 ist die QM-Einführung in allen niedergelassenen Praxen, die an der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, verbindlich geregelt. Qualitätsmanagement (QM) steht in erster Linie für eine Förderung und Steigerung der Patientensicherheit sowie für die Arbeitszufriedenheit der Praxismitarbeiter. Durch die Übertragung von mehr Eigenverantwortung in den dafür geeigneten Bereichen der Praxis werden die Mitarbeiter motiviert, ihre Ideen beizusteuern und bei deren Realisierung tatkräftig mitzuwirken.

Qualitätsmanagement - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Lena Belger040/22 802 - 574
Sabrina Pfeifer040/22 802 - 858
Natalia Szczech-Renn040/22 802 - 633
qualitaetsmanagement@kvhh.de
Informationen zur Fortbildungsverpflichtung:

Seit dem 01.07.2004 sind alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, sich nach § 95d SGB V fortzubilden. Es müssen innerhalb von 5 Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte gesammelt und der KV Hamburg nachgewiesen werden. Dies gilt ebenso für Teilzeitbeschäftigte, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Der individuelle Fortbildungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem die vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Tätigkeit aufgenommen wird und endet mit Ablauf der 5 Jahre. Der Nachweis über die Fortbildungen erfolgt dann durch ein Fortbildungszertifikat, welches von der Ärztekammer bzw. der Psychotherapeutenkammer ausgestellt wird und der KV Hamburg fristgerecht vorgelegt werden muss. 

Alternativ können Vertragsärzte bzw. Vertragspsychotherapeuten im Vorfeld die Erlaubnis zur Datenweitergabe zwischen der Ärztekammer bzw. Psychotherapeutenkammer und der KV Hamburg erklären. Dann kümmert sich die KV Hamburg um die fristgemäße Punkteübermittlung und verringert somit den für die Mitglieder entstehenden bürokratischen Aufwand. 

Fortbildungsverpflichtung - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Anja Göttsche040/22 802 - 559qualitaetssicherung@kvhh.de

 

Ärztliche Fortbildung - Ärztekammer Hamburg

Psychotherapeutische Fortbildung - Psychotherapeutenkammer Hamburg

Informationen zur Teilnahme am Arztruf Hamburg:

Mit dem Arztruf Hamburg bieten wir den Menschen in Hamburg den wohl umfänglichsten Notfalldienst Deutschlands an: ärztliche Versorgung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Dies können wir nur gewährleisten durch die vielen Ärzte, die sich bereit erklären, Schichten im fahrenden Notdienst oder in den Notfallpraxen der KV Hamburg zu übernehmen. Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Details der unterschiedlichen Dienste.

Beachten Sie bitte, dass für Ärzte der Fachgruppen Augenheilkunde, HNO und Kinder-und Jugendmedizin eine Teilnahmeverpflichtung am Dienst besteht. Wenn Sie einer dieser Fachgruppen angehören, werden Sie automatisch von der zuständigen Fachabteilung (Notfallpraxen) angesprochen. Gehören Sie nicht zu diesen Arztgruppen, haben aber Interesse, am Notfalldienst teilzunehmen, melden Sie sich gerne bei den Kollegen des fahrenden Notdienstes.

Arztruf Hamburg - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Fahrender NotdienstRebekka Wenk040/22 802 - 361notfalldienste@kvhh.de
Notfallpraxennotfallpraxen.buero@kvhh.de

 

Homepage Arztruf Hamburg

Informationen zur Praxis-IT und Telematikinfrastruktur (TI):

Mit der flächendeckenden verpflichtenden Anbindung aller Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) ist das digitale Fundament für eine zukünftige Organisation der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung gelegt. Das Team Online-Services der KV Hamburg berät Sie zu allen technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu den vielfältigen Anwendungen und Services, die Ihnen durch die Digitalisierung zur Verfügung stehen:

Praxis-IT und Telematik - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Ralf Stahmer040/22 802 - 862online-services@kvhh.de
Till Wortmann040/22 802 - 554online-services@kvhh.de
8. Praxisaufnahmeformular (PAF) bei der KV Hamburg einreichen:

Kurz nachdem Ihnen Ihre Zulassung erteilt worden ist, erhalten Sie vom Arztregister das Praxisaufnahmeformular (PAF). Dieses Formular ist Ihre Eintrittskarte in die KV Welt. Das PAF ist zeitnah auszufüllen und an die KV Hamburg zurückzuschicken, so dass alle Prozesse in Gang gesetzt werden können, die für Ihre vertragsärztliche bzw. -psychotherapeutische Tätigkeit wichtig sind. Dem PAF beigefügt, finden Sie wichtige Anlagen wie „Angaben zur Bankverbindung für Honorarzahlungen“ oder eine „Einverständniserklärung zur Datenweitergabe“. Auch diese schicken Sie bitte an die KV Hamburg zurück.

Praxisaufnahmeformular

Claudia Bradtke040/22 802 - 761praxisaufnahme@kvhh.de
Britta Deicke040/22 802 - 682praxisaufnahme@kvhh.de
Jana Lau040/22 802 - 343praxisaufnahme@kvhh.de

 

Anträge zur Praxisaufnahme

9. Verordnung und Beratung:

Sie als Vertragsärztin oder -arzt stehen täglich in Ihrer Praxis vor der Frage, wie Sie die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten mit den gesetzlichen Anforderungen des Wirtschaftlichkeitsgebotes vereinbaren können. Die KV Hamburg berät Sie in allen Angelegenheiten des Verordnungsmanagements und der Pharmakotherapie. Sie erhalten wertvolle Tipps, die es Ihnen ermöglichen, im Rahmen der vielfältigen Regelungen und Vorgaben im besten Sinne eine wirtschaftliche Praxis zu führen.

Abteilung Verordnung und Beratung

Verena Lindemann040/22 802 - 571verordnung@kvhh.de
Maike Kordys040/22 802 - 572verordnung@kvhh.de
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!